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Strom: 09142 9601-15
Erdgas/Wasser: 09142 9601-16

Unser Stromnetz in Zahlen

Zur Versorgung der Stadt Treuchtlingen KU mit seinen Ortsteilen Auernheim, Bubenheim, Dietfurt, Graben, Grönhart, Gundelsheim, Haag, Möhren, Schambach, Wettelsheim und Windischhausen mit elektrischer Energie betreiben die Stadtwerke Treuchtlingen KU ein 20kV- und 1kV-Verteilnetz.

Die Einspeisung in das Verteilnetz erfolgt im Schalthaus Kästleinsmühlenstraße. Vorgelagerter Netzbetreiber ist die N-ERGIE Netz GmbH.

Übersicht Netzdaten Strom zum 31.12.2022

  • 145 km Mittelspannungsnetz
  • 227 km Niederspannungsnetz
  • 4.736 Netzanschlüsse
  • 120 Transformatorenstationen

BDEW-Codenummer Netzbetreiber:    9900633000008

BDEW-Codenummer MSB:                     9910501000006

Der Grundversorger i. S. von §36 Abs. 2 EnWG in unserem Netzgebiet der Stadt Treuchtlingen und den eingemeindeten Ortsteilen bis zum 31.12.2021 für Strom sind die Stadtwerke Treuchtlingen KU.

Der Zugang zum Stromversorgungsnetz der Stadtwerke Treuchtlingen KU sowie die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom in Niederspannung erfolgt gem. §18 (1) EnWG.

Die Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen können Sie unter nachstehenden Links herunterladen. Die Unterlagen liegen ebenfalls in unseren Geschäftsräumen aus und werden den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern auf Verlangen unentgeltlich zugesandt.

Niederspannungsanschlussverordnung – NAV Stand 2021

Ergänzende Bedingungen zur NAV

Für den Anschluss von Kundenanlagen gelten die Technischen Mindestanforderungen gemäß § 19 (1) EnWG.

Wir verweisen auf die Technischen Anschlussbedingungen-TAB 2023 vom VBEW sowie die Hinweise zu den technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Treuchtlingen KU.

Technische Anschlussbedingungen-TAB 2023

Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen

VBEW-Messkonzepte, Handout zur Auswahl der Messkonzepte

VBEW-Messkonzepte, Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen

VBEW-Messkonzepte, Verdrahtungsschemen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare zum Thema Netzzugang in Form von verschiedenen PDF-Dokumenten.

Netznutzungs- / Lieferantenrahmenvertrag
(gültig ab 01.04.2018)

Netznutzungs- / Lieferantenrahmenvertrag (BK6-17-168)
Stand 26.02.2018

Kontaktdatenblatt für Netzbetreiber

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch
Stand 26.02.2018

Sperrauftrag

Zuordnungsvereinbarung

Netznutzungs- / Lieferantenrahmenvertrag
(gültig ab 01.04.2022)

Netznutzungs- / Lieferantenrahmenvertrag (BK6-20-16)
Stand 21.12.2020

Kontaktdatenblatt Netzbetreiber

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch
Stand 21.12.2020

Sperrauftrag

Zuordnungsvereinbarung Stand 21.12.2020

Für temperaturabhängige Lastprofile werden die Daten der Wetterstation Weißenburg (10761) zu Grunde gelegt.

Derzeit bestehen keine Netzengpässe im Verteilernetz der Stadtwerke Treuchtlingen KU.

Die Stadtwerke Treuchtlingen KU betreiben das Netz der Stadt Treuchtlingen.
Der vorgelagerte Netzbetreiber ist die MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbH, Nürnberg.

Netzrelevante Daten
gemäß § 17 Abs. 2 Strom-NZV, Bezugsjahr 2019

Grundzuständiger Messstellenbetrieb

Die Stadtwerke Treuchtlingen KU nehmen als Netzbetreiber die Aufgaben des Messstellenbetriebes sowie der Messung der gelieferten Energie auch als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) nach dem Messstellenbetriebsgesetz wahr, soweit diese Leistungen nicht auf Wunsch des jeweiligen Anschlussnutzers durch einen Dritten durchgeführt werden.

Die gesetzlichen Grundlagen für die messtechnische Erfassung sind insbesondere das Energiewirtschaftsgesetz und die Messstellenbetriebsgesetz.

Bekanntgabe Grundzuständigkeit gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Der Messstellenbetrieb ist damit nicht mehr Aufgabe des Netzbetreibers, sondern des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Grundzuständiger Messstellenbetreiber gem. § 3 MsbG im Netzgebiet Treuchtlingen ist die Stadtwerke Treuchtlingen KU.

Die Ausstattung der Messstellen erfolgt gemäß § 29 MsbG.

Allgemeine Informationen zum Messstellenbetrieb

Informationen BMWI zum Rollout

Mit Beschluss der Bundesnetzagentur (Az.: BK6-09-034 und BK7-09-001) wurden Festlegungen zu den Wechselprozessen im Messwesen sowie standardisierte Rahmenverträge für das Verhältnis Netzbetreiber und Messstellenbetreiber erlassen.

In Abhängigkeit der Ausstattung der Messstelle und des Jahresverbrauchs (bei Letztverbrauchern) bzw. der installierten Leistung (bei Anlagenbetreibern) ergeben sich nach § 29 i.V.m §§ 31 und 32 MsbG die im nachstehenden Preisblatt dargestellten Preise.

Preisblatt Messstellenbetrieb gültig ab dem 01.01.2021

Anleitung EMH ED300L

Die Fragen und Antworten finden Sie hier.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom (BK6 17-0042)

Technische Mindestanforderungen

Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität

Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Strom und Gas

Messstellenvertrag

Preisblatt Messstellenbetrieb mME und iMSys

Kundeninformation zum Messstellenbetriebsgesetz und Smart Meter Rollout

Strukturmerkmale
gemäß § 27 Abs. 2 StromNEV, Bezugsjahr 2019

Ergebnis der Differenzbilanzierung

Die Stadtwerke Treuchtlingen KU wenden für den Zeitraum ab 01.01.2014 das in dem VDN-Leitfaden beschriebenen Verfahren zur Abrechnung des Jahres-Mehr- / Mindermengen an.

Hiernach ist der Jahres-Mehr- / Mindermengenpreis anzuwenden. Danach ist für die Mehr- und Mindermengenabrechnung für einen Abrechnungszeitraum, der in einem bestimmten Monat endet, jeweils der für diesen Monat angegebene Preis anzuwenden.

Veröffentlichung von Mehr- und Mindermengenabrechnung gemäß §13 StromNZV

Die Stadtwerke Treuchtlingen KU hat in ihrer Funktion als Betreiber des Stromversorgungsnetzes im Stadtgebiet Treuchtlingen sowie in seinen Ortsteilen gemäß § 36 Abs. 2 EnWG zum 01. Juli 2021 die Feststellung des Grundversorgers vorgenommen.

Entsprechend § 36 Abs. 2 EnWG ist Grundversorger das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Die Stadtwerke Treuchtlingen KU sind für die Kernstadt Treuchtlingen und seine Ortsteile der Grundversorger.

Veröffentlichungspflichten nach § 52 EEG 2012: Gemäß § 52 EEG 2012 sind Netzbetreiber verpflichtet, auf ihren Internetseiten Informationen zu EEG-Anlagen und Einspeisungen und Vergütungszahlungen zu veröffentlichen. Sie finden diese Informationen im Folgenden:

Bericht nach § 52 EEG

Ihr Ansprechpartner
Axel Sandner
Technischer Leiter Strom/LWL
Stadtwerke Technische Mitarbeiter
Unsere technischen Mitarbeiter

Kundeninformation zur Soforthilfe Gas

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden.

Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.