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Jahresablesung der Stadtwerke Treuchtlingen

Treuchtlingen – Ab Anfang Dezember 2022 beginnen die Stadtwerke mit der Jahresverbrauchsabrechnung 2022. Grundsätzlich werden die Zählerstände per Kartenablesung erfasst. Die Stadtwerke bitten ihre Kunden, die Zählerstände selbst abzulesen und in die Ablesekarte einzutragen. Die Ablesekarten werden den Kunden Ende November 2022 zugeschickt.

 

Neben dieser Selbstablesung werden – nach zwei Jahren Zwangspause wegen der Corona-Pandemie – heuer wieder rd. 20 % der Zähler von unseren eigenen Monteuren abgelesen, so dass statistisch innerhalb von fünf Jahren alle Zählerstände im Versorgungsgebiet der Stadtwerke persönlich abgelesen werden. Diese Kunden werden daher keine Ablesekarte erhalten.

In der Kernstadt werden in diesem Jahr folgende Straßen von den Stadtwerke-Mitarbeitern abgelesen:

Dürerstraße Nr. 17 – 66, Elkan-Naumburg-Straße ab Nr. 49, Gstadt, Gstadter Straße, Grüntäleinstraße, Johann-Ott-Weg, Patrichstraße, Gunzenhausener Straße, Rappenbergstraße, Ansbacher Straße, Neufriedenheim, darüber hinaus noch in den Ortsteilen Gundelsheim, Haag und Möhren.

Die Stadtwerke-Mitarbeiter legen den Kunden gerne jederzeit ihren Dienstausweis vor, der sie berechtigt, die notwendigen Daten zu ermitteln. Die Bürger erleichtern den Mitarbeitern der Stadtwerke die Arbeit, wenn die Zähler gut zugänglich sind. Die Ablesung durch unsere Mitarbeiter beginnt am 5. Dezember 2022 und wird bis einschließlich 23. Dezember 2022 andauern.

Zusätzlich bieten wir unseren Kunden auch an, die jeweiligen Zählerstände online zu erfassen. Hierzu ist auf der Startseite der Homepage der Stadtwerke (www.sw-trl.de) ein entsprechender Erfassungslink eingerichtet („Zählerstände ONLINE“). Für Kunden, die eine Ablesekarte erhalten, ist die Online-Erfassung ab Erhalt der Ablesekarte freigeschaltet.

Kunden, die ihre Zähler selbst ablesen und in die erhaltenen Ablesekarten eintragen, sollten zunächst die Zählernummern vergleichen. Die Zählerstände müssen deutlich erkennbar am besten mit einem Kugelschreiber oder Filzstift in die vorgesehenen Kästchen eingetragen werden. Außerdem sind auf der Karte das Ablesedatum sowie die Unterschrift des Kunden erforderlich.

Die Rücksendung der Ablesekarten, die nicht geknickt werden dürfen, ist bis zum 23. Dezember 2022 möglich.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Treuchtlingen während der Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 09142 9601 – 10 gerne zur Verfügung.

Pressemitteilung

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