Pressemitteilung
Wichtige Änderungen zu
Umzugsfristen bei den Stadtwerken Treuchtlingen ab Juni 2025
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Regelungen des Energiewirtschafts-gesetzes (EnWG) in Kraft, die sich direkt auf die Meldefristen bei Ein- und Auszügen auswirken. Die Stadtwerke Treuchtlingen informieren darüber, was das für Kundinnen und Kunden bedeutet und welche Anpassungen erforderlich sind.
Was ändert sich? Nach den neuen Vorgaben ist es nicht mehr wie bisher möglich, rückwirkende Änderungen bei der Anmeldung, Abmeldung oder dem Wechsel des Energielieferanten vorzunehmen. Energieverträge können künftig ausschließlich für die Zukunft abgeschlossen oder geändert werden.
Das bedeutet für Sie:
- Informieren Sie uns über Ihren Ein- oder Auszug mindestens 14 Tage vor der Schlüsselübergabe des Mietobjekts.
- Übermitteln Sie den Endzählerstand für Strom, Gas und Wasser direkt am Tag der Schlüsselübergabe.
Bei einer verspäteten Abmeldung trägt der bisherige Vertragsnehmer die Verantwortung für sämtliche Kosten, die zwischen dem tatsächlichen Auszug und der Meldung an die Stadtwerke entstehen. Dies gilt selbst dann, wenn der neue Mieter bereits Strom, Gas, Wasser oder Wärme in Anspruch genommen hat.
Warum diese Änderungen? Mit den neuen Regelungen wird ein transparenter und effizienter Ablauf des Wechselprozesses für alle Beteiligten angestrebt. Kundenfreundlichkeit und rechtliche Klarheit stehen dabei im Mittelpunkt.
Die Stadtwerke Treuchtlingen bitten alle Kundinnen und Kunden, diese Änderungen rechtzeitig zu berücksichtigen. Bei Fragen oder weiteren Informationen kontaktieren Sie unser Kundencenter telefonisch unter 09142 9601-10 oder besuchen Sie unsere Website (www.sw-trl.de).