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Gasbeschaffungsumlage

Presseinformation der Stadtwerke Treuchtlingen zu Umlagen im Gasbereich ab 01.10.2022​

Aufgrund der seit geraumer Zeit sehr angespannten Situation auf den Gasbeschaffungsmärkten hat die Bundesregierung zur Sicherung der Gasversorgung in Deutschland die Einführung der sog. Gasbeschaffungsumlage und der sog. Gasspeicherumlage beschlossen – jeweils mit Wirkung zum
1. Oktober 2022. Die Gasbeschaffungsumlage beträgt 2,419 ct/kWh (netto) und gilt bis 01. April 2024, die Gasspeicherumlage liegt bei 0,059 ct/kWh (netto). Daneben wird die bereits länger existierende Bilanzierungsumlage, die im letzten Jahr bei „0“ lag, ab dem 01.10.2022 für Haushaltskunden auf 0,57 ct/kWh (netto) und für leistungsgemessene Kunden auf 0,39 ct/kWh (netto) steigen. Für Haushaltskunden wird die Mehrbelastung aus allen Gasumlagen ab 01.10.2022 bei 3,048 ct/kWh (netto) liegen. Bei einem Jahresgasverbrauch von z.B. 20.000 Kilowattstunden betragen die Mehrkosten durch diese Umlagen knapp 610 Euro (netto) im Jahr. Nach einer aktuellen Information der Bundesregierung soll der Mehrwertsteuersatz auf Erdgas von derzeit 19 % auf 7 % sinken – befristet bis zum 31. März 2024.

Die Gasbeschaffungsumlage ist eine Ausgleichszahlung für Gasersatzbeschaffungen der Gas-importeure. Die wichtigsten Gasimporteure, allen voran die Fa. Uniper, müssen derzeit aufgrund der nahezu vollständig weggefallenen Gasimporte aus Russland zur Sicherung der Gasversorgung in Deutschland die am Markt verfügbaren Gasmengen im größtmöglichen Umfang einkaufen – und dies zu den derzeit extrem hohen Gaspreisen.

Die Gasspeicherumlage dient dazu, auf Basis der gesetzlich vorgegebenen Zielgrößen, bis zum
1. November 2022 bei den deutschen Gasspeichern einen Füllstand von 95 % zu erreichen. Die entsprechenden Kosten für die Bewirtschaftung dieser Speicher werden über diese Gasspeicher-umlage finanziert.

Beide Gasumlagen werden über einen vergleichsweisen komplexen Prozess auf die Gasverteilnetz-betreiber, also auch auf die Stadtwerke Treuchtlingen, umgewälzt. Die Stadtwerke Treuchtlingen sind gezwungen, zur Sicherung der eigenen Liquidität und damit zur Gewährleistung einer sicheren und zuverlässigen Gasversorgung diese Umlagen mit Wirkung ab 01.10.2022 an ihre Kunden umzulegen. Es zeichnet sich ab, dass die Umlagen zwar ab dem 01.10.2022 zur Anwendung kommen, aber wahrscheinlich erst mit einigen Wochen Verzögerung auf den Rechnungen bzw. über höhere monatliche Abschlagszahlungen beim Kunden „ankommen“ werden. Unsere Kunden werden über die neuen Gasumlagen noch in einem gesonderten Schreiben in der ersten Septemberhälfte 2022 informiert.

Stadtwerke Treuchtlingen Heike Hauser
Ihr Ansprechpartner
Heike Krebs
Vertragswesen - Angebotserstellung Tarifkunden, Gewerbe- und Großkunden
Ihr Ansprechpartner

Kundeninformation zur Soforthilfe Gas

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden.

Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.