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Strom: 09142 9601-15
Erdgas/Wasser: 09142 9601-16

Häufige Fragen (FAQs)

Wir haben für Sie die häufigsten Fragen aufgeführt und beantwortet. Ihre Frage ist nicht dabei? Wir helfen Ihnen gerne telefonisch oder vor Ort weiter.

An wen wende ich mich bei Fragen zu Energie- und Wasserrechnung, Preisen und Produkten?

Bei Fragen wenden Sie sich entweder persönlich oder telefonisch an unsere Mitarbeiter im Kundenzentrum.

Unsere Öffnungszeiten für Sie:

Montag von 8 Uhr bis 16 Uhr
Dienstag von 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch von 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr

Ich ziehe um? Welche Angaben benötigen Sie von mir? (An- und Abmeldung)

Im Falle einer Abmeldung benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Kündigung sowie Ihren Zählerstand am Tag des Mietvertragsende.

Für eine Anmeldung schließen Sie bitte zeitnah vor Beginn des Mietvertrages Ihren Strom- und/oder Erdgasliefervertrages mit uns ab. Schicken Sie uns anschließend Ihren Zählerstand am Tag des Mietvertragsbeginns.

Wie oft im Jahr bekomme ich eine Rechnung?

Einmal im Jahr erhalten Sie von uns die sogenannte Jahresabrechnung.

Wieso ändert sich mein Abschlag jedes Jahr?

Bei der Bemessung der Höhe Ihres Abschlages gehen wir von den jeweils aktuellen Voraussetzungen aus, d.h. die Abschläge werden auf der Basis der bisherigen Verbräuche und Abschläge festgestellt. Diese werden mit den aktuellen Preisen multipliziert und auf die 12 Abschlagsmonate verteilt.

Wie beantrage ich einen Hausanschluss (Strom, Erdgas, Wasser)?

Ihren Hausanschluss beantragen Sie entweder telefonisch oder persönlich bei den Stadtwerken Treuchtlingen KU. Informationen für Bauherrn sowie die Formulare finden Sie auch auf unserer Homepage in der Rubrik Service.

An wen wende ich mich bei Fragen zu Energie- und Wasserrechnung, Preisen und Produkten?

Bei Fragen wenden Sie sich entweder persönlich oder telefonisch an unsere Mitarbeiter im Kundenzentrum.

Unsere Öffnungszeiten für Sie:

Montag  08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Freitag 08.00 – 12.00 Uhr

Ich ziehe um? Welche Angaben benötigen Sie von mir? (An- und Abmeldung)

Im Falle einer Abmeldung benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Kündigung sowie Ihren Zählerstand am Tag des Mietvertragsende.

Für eine Anmeldung schließen Sie bitte zeitnah vor Beginn des Mietvertrages Ihren Strom- und/oder Erdgasliefervertrages mit uns ab. Schicken Sie uns anschließend Ihren Zählerstand am Tag des Mietvertragsbeginns.

Wie oft im Jahr bekomme ich eine Rechnung?

Einmal im Jahr erhalten Sie von uns die sogenannte Jahresabrechnung.

Wieso ändert sich mein Abschlag jedes Jahr?

Bei der Bemessung der Höhe Ihres Abschlages gehen wir von den jeweils aktuellen Voraussetzungen aus, d.h. die Abschläge werden auf der Basis der bisherigen Verbräuche und Abschläge festgestellt. Diese werden mit den aktuellen Preisen multipliziert und auf die 12 Abschlagsmonate verteilt.

Wie beantrage ich einen Hausanschluss (Strom, Erdgas, Wasser)?

Ihren Hausanschluss beantragen Sie entweder telefonisch oder persönlich bei den Stadtwerken Treuchtlingen KU. Informationen für Bauherrn sowie die Formulare finden Sie auch auf unserer Homepage in der Rubrik Service.

Mein Stromverbrauch ist zu hoch. Was kann ich tun?

Hierfür kann es verschiedene Gründe geben. Gerne analysieren wir mit Ihnen zusammen Ihren Stromverbrauch. In unserem Kundenzentrum vor Ort bieten wir Ihnen eine Energieberatung an. Als Stromkunde der Stadtwerke Treuchtlingen KU können Sie bei uns kostenlos ein Strommessgerät ausleihen. So kommen Sie Stromfressern einfach und schnell auf die Spur und sparen effektiv Energie. Energiespartipps, mit denen Sie ganz einfach bares Geld sparen können, finden Sie auch auf unserer Homepage hier.

Wie setzt sich der Preis für eine Kilowattstunde Strom zusammen?

Der Preis, den Sie für Strom bezahlen, besteht aus dem Grund- und dem Arbeitspreis. Der Grundpreis ist vertraglich festgelegt, also unabhängig vom eigentlichen Verbrauch. Mit dem Grundpreis werden im Wesentlichen die Kosten für die Bereitstellung des Stroms, des Stromzählers, die Verbrauchsmessung, die Rechnungslegung und das Inkasso abgegolten. Der Arbeitspreis sind die Kosten für den verbrauchten Strom in Cent pro Kilowattstunde, also der Strompreis. Er setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Netznutzung, Stromerzeugung, Ökosteuer, Konzessionsabgabe, KWK, EEG und Mehrwertsteuer. Der Anteil der staatlichen Abgaben liegt heute bei rund 40 %.

Was versteht man unter EEG?

EEG ist die Abkürzung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Ziel dieses Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen. Das Ziel der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland ist, den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 % zu erhöhen. Die Finanzierung erfolgt über die sogenannte EEG-Umlage. Diese wird seit dem 01.04.2000 allen Endverbrauchern über den Strompreis berechnet.

Wie setzt sich der Strom der Stadtwerke Treuchtlingen KU zusammen?

Die Bestandteile des Stroms der Stadtwerke Treuchtlingen KU finden Sie hier.

Woraus wird der Ökostrom der Stadtwerke erzeugt?

Unsere Ökostromprodukte Treuchtlingen ÖKO werden zu 100 % aus Wasserkraft erzeugt. Dieser Wasserkraftstrom kommt aus norwegischen Wasserkraftwerken.

Wofür zahle ich einen Grund- und einen Arbeitspreis?

Der Grundpreis ist der Preis für die Bereitstellung der Energie, der Meßeinrichtungen, der Verrechnung und des Inkassos. Der Arbeitspreis ist das Entgelt für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh) Strom.

Wofür steht Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT)?

Wenn ein Kunde vornehmlich in der Nacht (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr = Niedertarifzeit) Strom verbraucht, kann er Kosten einsparen, da der Arbeitspreis in dieser Zeit niedriger ist als in der Hochtarifzeit (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr). Voraussetzung ist ein Doppeltarifzähler. Die Konditionen gelten nur für Kunden, die den Strom zu Heizzwecken verwenden, also über eine elektrische Speicherheizung oder eine Wärmepumpe.

Mein Erdgaszähler mißt den Verbrauch in m3, auf meiner Rechnung wird der Verbrauch jedoch in kWh umgerechnet. Warum?

Die abgelesenen Kubikmeter (m³) werden anhand des Brennwertfaktors in kWh umgerechnet. Der Brennwertfaktor zeigt an, wie viel Wärme in einem m³ Gas enthalten ist. Der Brennwert innerhalb eines Kubikmeters Brennstoff könnte schwanken. Eine Kilowattstunde ist jedoch eine feste Einheit.

Wie riecht entwichenes Gas?

Im Prinzip ist Gas geruchlos. Damit Gasundichtigkeiten jedoch frühzeitig erkannt werden, ist ihm ein so genanntes Odormittel beigefügt, um ausströmendes Gas im Gefahrenfall wahrnehmen zu können. Es wird als alarmierend, chemisch und irritierend wahrgenommen und unbewußt sofort mit Gas in Verbindung gebracht.

Wofür zahle ich einen Grund- und einen Arbeitspreis?

Der Grundpreis ist der Preis für die Bereitstellung der Energie, der Meßeinrichtungen, der Verrechnung und des Inkassos. Der Arbeitspreis ist das Entgelt für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh) Erdgas.

Bieten Sie Förderprogramme beim Erdgas an?

Die Stadtwerke Treuchtlingen KU belohnen die Neuanschaffung eines Erdgasfahrzeugs oder die Umrüstung auf Erdgas mit einem Erdgastankgutschein in Höhe von 200 Euro.

Weitere Informationen zum Förderprogramm der Stadtwerke Treuchtlingen KU erhalten Sie hier: Förderprogramm für Erdgasfahrzeuge

Kundeninformation zur Soforthilfe Gas

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden.

Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.