Smart Meter
Die Stadtwerke Treuchtlingen KU sind in ihrem Netzgebiet für die zuverlässige Versorgung mit Energie (Strom, Gas, Wärme) und überwiegend Wasser zuständig. Als Betreiber des Stromnetzes informieren wir unsere Kunden über die aktuelle Entwicklung im Bereich des Messwesens.
Im Rahmen der Energiewende führt der Zubau regenerativer Energieerzeugungsanlagen zu einer zunehmenden Dezentralisierung der Energieversorgung. Daraus ergeben sich grundlegend neue Anforderungen an die Stromnetze. Erzeugung und Verbrauch müssen durch eine Digitalisierung der Netze aufeinander abgestimmt werden. Dies macht auf der Ebene der Verteilnetzbetreiber perspektivisch den Einbau digitaler Stromzähler erforderlich.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vom 02.09.2016 wurden die hierfür erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Das auf diesem Gesetz aufbauende Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) schafft dabei die rechtlichen Grundlagen für den Rollout digitaler Stromzähler und verpflichtet alle Messstellenbetreiber, Messstellen nach und nach mit einer modernen Messeinrichtungen bzw. einem intelligenten Messsystem auszustatten. Dabei handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, der den bisherigen Zähler ersetzt. Der Rollout verläuft in mehreren Stufen bis zum Jahr 2032.
Dieser Verpflichtung unterliegen auch die Stadtwerke Treuchtlingen KU, die in ihrem Netzgebiet die Aufgabe des sogenannten grundzuständigen Messstellenbetreibers nach dem Messstellenbetriebsgesetz wahrnimmt. Der Messstellenbetrieb im Sinne dieses Gesetzes ist damit nicht mehr Aufgabe des Netzbetreibers, sondern des grundzuständigen Messstellenbetreibers.
Einbau elektronischer Zähler
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind die Stadtwerke Treuchtlingen KU im Rahmen des MsbG verpflichtet, die bislang eingesetzten elektromechanischen sogenannten „FerrarisZähler“ schrittweise durch elektronische Zähler zu ersetzen. Dabei wird zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen unterschieden. Bei modernen Messeinrichtungen (mME) handelt es sich um digitale Stromzähler, die zusätzlich zum aktuellen Zählerstand auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte an einem Display anzeigen. Eine automatische Datenübertragung in das Abrechnungssystem der Stadtwerke findet bei der mME nicht statt.
Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus einer mME und zusätzlich einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Das Smart-Meter-Gateway empfängt die Messdaten von der mME und leitet diese verschlüsselt an die anderen Markteilnehmer weiter (z.B. Stromlieferant und Netzbetreiber). Welche Messeinrichtung zu welchem Zeitpunkt zum Einsatz kommt, regelt das Gesetz.
Durch die gesetzlich vorgeschriebenen Einführungen von modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen ändern sich die Preise für den Messstellenbetrieb. Der grundzuständige Messstellenbetreiber bringt die vom Gesetzgeber mit einer Preisobergrenze versehenen Preise zur Verrechnung, hierfür gilt eine Staffelpreisregelung. Die geltenden Preise für den Messstellenbetrieb sind auf der Internetseite der Stadtwerke veröffentlicht. Zusatzleistungen können separat in Anspruch genommen werden (§ 35 Abs. 2 MsbG). Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und die jeweiligen Entgelte ist auf dem veröffentlichten Preisblatt zu finden.
Die Preise für den Messstellenbetrieb sowie der in Anspruch genommenen Zusatzleistungen werden wie gewohnt vom Lieferanten in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde etwas anderes mit dem Lieferanten vereinbart.
Die Stadtwerke Treuchtlingen KU als grundzuständiger Messstellenbetreiber werden moderne Messeinrichtungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben ab dem Frühjahr 2019 einbauen. Vor dem Einbau werden die Kunden rechtzeitig schriftlich über den Austauschtermin informiert. Der Zählerwechsel selbst ist für die Kunden kostenlos.
Zielsetzung ist die bessere Integration erneuerbarer Energien.
Mit den neuen digitalen Stromzählern und der damit verbundenen Digitalisierung der Energiewende leisten Erzeuger und Verbraucher gleichermaßen einen Beitrag zur besseren Integration erneuerbarer Energien in den Strommarkt. Stromangebot und -nachfrage sollen besser in Einklang gebracht werden. Zudem ermöglichen die digitalen Zähler eine verbesserte Verbrauchstransparenz und sollen so zur Senkung des Stromverbrauchs beitragen, so die Verlautbarung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.