Unser Stromnetz in Zahlen
Zur Versorgung der Stadt Treuchtlingen KU mit seinen Ortsteilen Auernheim, Bubenheim, Dietfurt, Graben, Grönhart, Gundelsheim, Haag, Möhren, Schambach, Wettelsheim und Windischhausen mit elektrischer Energie betreiben die Stadtwerke Treuchtlingen KU ein 20kV- und 1kV-Verteilnetz.
Die Einspeisung in das Verteilnetz erfolgt im Schalthaus Kästleinsmühlenstraße. Vorgelagerter Netzbetreiber ist die N-ERGIE Netz GmbH.
Übersicht Netzdaten Strom zum 31.12.2022
- 145 km Mittelspannungsnetz
- 227 km Niederspannungsnetz
- 4.736 Netzanschlüsse
- 120 Transformatorenstationen
BDEW-Codenummer Netzbetreiber: 9900633000008
BDEW-Codenummer MSB: 9910501000006
Der Grundversorger i. S. von §36 Abs. 2 EnWG in unserem Netzgebiet der Stadt Treuchtlingen und den eingemeindeten Ortsteilen bis zum 31.12.2021 für Strom sind die Stadtwerke Treuchtlingen KU.
Allgemeine Bedingungen
Der Zugang zum Stromversorgungsnetz der Stadtwerke Treuchtlingen KU sowie die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom in Niederspannung erfolgt gem. §18 (1) EnWG.
Die Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen können Sie unter nachstehenden Links herunterladen. Die Unterlagen liegen ebenfalls in unseren Geschäftsräumen aus und werden den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern auf Verlangen unentgeltlich zugesandt.
Technische Mindestanforderungen
Für den Anschluss von Kundenanlagen gelten die Technischen Mindestanforderungen gemäß § 19 (1) EnWG.
Wir verweisen auf die Technischen Anschlussbedingungen-TAB 2023 vom VBEW sowie die Hinweise zu den technischen Anschlussbedingungen der Stadtwerke Treuchtlingen KU.
Technische Anschlussbedingungen-TAB 2023
Hinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen
VBEW-Messkonzepte, Handout zur Auswahl der Messkonzepte
VBEW-Messkonzepte, Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen
Netzzugang
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare zum Thema Netzzugang in Form von verschiedenen PDF-Dokumenten.
Netznutzungs- / Lieferantenrahmenvertrag
(gültig ab 01.04.2018)
Netznutzungs- / Lieferantenrahmenvertrag (BK6-17-168)
Stand 26.02.2018
Kontaktdatenblatt für Netzbetreiber
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch
Stand 26.02.2018
Netznutzungs- / Lieferantenrahmenvertrag
(gültig ab 01.04.2022)
Netznutzungs- / Lieferantenrahmenvertrag (BK6-20-16)
Stand 21.12.2020
Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch
Stand 21.12.2020
Zuordnungsvereinbarung Stand 21.12.2020
Für temperaturabhängige Lastprofile werden die Daten der Wetterstation Weißenburg (10761) zu Grunde gelegt.
Preise Netzzugang Strom
Preisblätter für Netzentgelte und Messstellenbetrieb
Netzentgelt Strom 2024
Hinweise zur Preisbildung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
gültig ab 01.01.2024
Preisblätter für Netzentgelte und Messstellenbetrieb
Netzentgelt Strom 2023
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte
nach § 18 Abs. 2 StromNEV, gültig ab 01.01.2018
Netzengpässe
Derzeit bestehen keine Netzengpässe im Verteilernetz der Stadtwerke Treuchtlingen KU.
Netzstrukturdaten
Die Stadtwerke Treuchtlingen KU betreiben das Netz der Stadt Treuchtlingen.
Der vorgelagerte Netzbetreiber ist die MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbH, Nürnberg.
Netzrelevante Daten
gemäß § 17 Abs. 2 Strom-NZV, Bezugsjahr 2019
Netzanschluss / Netzanschlussnutzung
Auftrag zur Anbringung der Freileitungsisolation
Datenblatt für den Anschluss von Elektro-Wärmespeicheranlagen
Datenblatt für den Anschluss von Elektro-Wärmepumpenanlagen
Datenblatt für den Anschluss von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
Datenblatt für den Anschluss von verschiedenen Geräten
Datenblatt für den Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen
Datenblatt für den Anschluss von Mini PV-Anlagen
Datenblatt für den Anschluss von Speichersystemen
Formular Einspeiseerklärung Fernsteuerbarkeit
Inbetriebsetzungsprotokoll für Eigenerzeugungsanlagen
Messstellenbetrieb / Messdienstleistung
Grundzuständiger Messstellenbetrieb
Die Stadtwerke Treuchtlingen KU nehmen als Netzbetreiber die Aufgaben des Messstellenbetriebes sowie der Messung der gelieferten Energie auch als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) nach dem Messstellenbetriebsgesetz wahr, soweit diese Leistungen nicht auf Wunsch des jeweiligen Anschlussnutzers durch einen Dritten durchgeführt werden.
Die gesetzlichen Grundlagen für die messtechnische Erfassung sind insbesondere das Energiewirtschaftsgesetz und die Messstellenbetriebsgesetz.
Bekanntgabe Grundzuständigkeit gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Der Messstellenbetrieb ist damit nicht mehr Aufgabe des Netzbetreibers, sondern des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Grundzuständiger Messstellenbetreiber gem. § 3 MsbG im Netzgebiet Treuchtlingen ist die Stadtwerke Treuchtlingen KU.
Die Ausstattung der Messstellen erfolgt gemäß § 29 MsbG.
Allgemeine Informationen zum Messstellenbetrieb
Informationen BMWI zum Rollout
Mit Beschluss der Bundesnetzagentur (Az.: BK6-09-034 und BK7-09-001) wurden Festlegungen zu den Wechselprozessen im Messwesen sowie standardisierte Rahmenverträge für das Verhältnis Netzbetreiber und Messstellenbetreiber erlassen.
In Abhängigkeit der Ausstattung der Messstelle und des Jahresverbrauchs (bei Letztverbrauchern) bzw. der installierten Leistung (bei Anlagenbetreibern) ergeben sich nach § 29 i.V.m §§ 31 und 32 MsbG die im nachstehenden Preisblatt dargestellten Preise.
Preisblatt Messstellenbetrieb gültig ab dem 01.01.2021
Anleitung EMH ED300L
Die Fragen und Antworten finden Sie hier.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom (BK6 17-0042)
Technische Mindestanforderungen
Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität
Kontaktdatenblatt Netzbetreiber Strom und Gas
Preisblatt Messstellenbetrieb mME und iMSys
Kundeninformation zum Messstellenbetriebsgesetz und Smart Meter Rollout
Netzverluste
Strukturmerkmale
gemäß § 27 Abs. 2 StromNEV, Bezugsjahr 2019
Differenzmengen
Ergebnis der Differenzbilanzierung
Die Stadtwerke Treuchtlingen KU wenden für den Zeitraum ab 01.01.2014 das in dem VDN-Leitfaden beschriebenen Verfahren zur Abrechnung des Jahres-Mehr- / Mindermengen an.
Hiernach ist der Jahres-Mehr- / Mindermengenpreis anzuwenden. Danach ist für die Mehr- und Mindermengenabrechnung für einen Abrechnungszeitraum, der in einem bestimmten Monat endet, jeweils der für diesen Monat angegebene Preis anzuwenden.
Veröffentlichung von Mehr- und Mindermengenabrechnung gemäß §13 StromNZV
Feststellung des Grundversorgers
Die Stadtwerke Treuchtlingen KU hat in ihrer Funktion als Betreiber des Stromversorgungsnetzes im Stadtgebiet Treuchtlingen sowie in seinen Ortsteilen gemäß § 36 Abs. 2 EnWG zum 01. Juli 2024 die Feststellung des Grundversorgers vorgenommen.
Entsprechend § 36 Abs. 2 EnWG ist Grundversorger das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Die Stadtwerke Treuchtlingen KU sind für die Kernstadt Treuchtlingen und seine Ortsteile der Grundversorger.
EEG
Veröffentlichungspflichten nach § 52 EEG 2012: Gemäß § 52 EEG 2012 sind Netzbetreiber verpflichtet, auf ihren Internetseiten Informationen zu EEG-Anlagen und Einspeisungen und Vergütungszahlungen zu veröffentlichen. Sie finden diese Informationen im Folgenden: