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Strom: 09142 9601-15
Erdgas/Wasser: 09142 9601-16

Sie möchten selbst Strom erzeugen und in unser EEG/KWK-Einspeiser?

Der Weg von der Anmeldung bis zur Inbetriebsetzung:

Die Stadtwerke Treuchtlingen KU sind als Netzbetreiber der Sparte Strom für das komplette Stadtgebiet und den Ortsteilen in Treuchtlingen zuständig. Auf einer Fläche von ca. 103 km² schließen wir Eigenerzeugungsanlagen an das Stromnetz der Stadtwerke Treuchtlingen KU an.

Aktuell haben wir einen Eigenerzeugungsanteil von ca. 21 MW in unserem Netz. Damit diese Energie abtransportiert werden kann, halten wir unsere Netze regelmäßig instand und bauen diese sukzessive aus.

Ablauf von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme einer EEG- / KWK-Anlage

Um Ihnen mitzuteilen, unter welchen Bedingungen Ihre Erzeugeranlage an unser Netz angeschlossen wird, ist der Anschluss an das Netz anzumelden.

Diese Anmeldung muss alle wesentlichen Angaben zum Vorhaben beinhalten, insbesondere die Daten der Erzeugeranlage selbst.

Für einen besseren Überblick haben wir alle für die Anmeldung benötigten Dokumente zusammengestellt.

Um unnötige Kosten für den Anlagenbetreiber zu vermeiden, empfehlen wir die Anmeldung und die dazugehörige Genehmigung vor Errichtung der Anlage einzuholen.

Interesse am digitalen Netzanschluss? Hier gehts zur Anmeldung!

Um Ihnen mitzuteilen, unter welchen Bedingungen Ihre Erzeugeranlage an unser Netz angeschlossen wird, ist der Anschluss an das Netz anzumelden.

Diese Anmeldung muss alle wesentlichen Angaben zum Vorhaben beinhalten, insbesondere die Daten der Erzeugeranlage selbst.

Für einen besseren Überblick haben wir alle für die Anmeldung benötigten Dokumente zusammengestellt.

Interesse am digitalen Netzanschluss? Hier gehts zur Anmeldung!

Um unnötige Kosten für den Anlagenbetreiber zu vermeiden, empfehlen wir die Anmeldung und die dazugehörige Genehmigung vor Errichtung der Anlage einzuholen.

Checkliste der Unterlagen

  • Unterlagen zur Planungsreife (z.B. behördliche Genehmigung)
  • Lageplan mit Aufstellungsort der Anlage
  • Inbetriebsetzungsprotokoll Batteriespeicher
  • Datenblatt Batteriespeicher
  • Datenblatt Eigenerzeugungsanlage
  • Technische Unterlagen des Herstellers
    • Datenblätter aller Bauteile (Batterieanlage, Photovoltaikmodul, Wechselrichter)
    • Einheitenzertifikat zur Erzeugungseinheit
      • < 46,8 kW: Einheitenzertifikat nach VDE-AR-N 4105, „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz-Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“
      • > 46,8 und < 135 kW: Einheitenzertifikat incl. Prüfbericht mit den elektrischen Eigenschaften nach VDE-AR-N 4105, „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz-Technische Mindestanforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“
      • > 135 kW: Einheitenzertifikat incl. Prüfbericht mit den elektrischen Eigenschaften nach VDE-AR-N 4110, „Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb“
        • Netzanschluss-Schutz (NA-Schutz) Zertifikat nach VDE-AR-N 4105
        • Zertifikat Leistungsflussüberwachung am Netzanschlusspunkt nach VDE-AR-N 4105

 

Bei allen Maßnahmen zur Errichtung oder Änderung des Netzanschlusses und zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an das Netz sind die folgenden Auflistungen einzuhalten:

  • Technischen Anschlussbestimmungen (TAB)
  • Hinweise zu den Technischen Anschlussbestimmungen
  • TAB Mittelspannung der N-ERGIE Netz GmbH
  • VBEW Messkonzepte
  • Technischen Regeln

Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen werden wir Ihren Antrag auf Netzverträglichkeit prüfen

Um den technisch und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt zum vorhandenen Netz zu lokalisieren, ist vorab eine Netzverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der örtlichen Netzstruktur erforderlich. Das Ergebnis sowie eventuell weiter technische Vorgaben/Bedingungen hinsichtlich der Ausführung des Netzanschlusses werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt

Wenn die netztechnischen Voraussetzungen, unter Einhaltung der Technischen Anschlussbestimmungen, gewährleistet sind, erhalten Sie für Ihre Anlage eine Einspeisezusage. Wir weisen darauf hin, dass die Einspeisezusage befristet ausgestellt wird. Wird nicht innerhalb von 3 Monaten nach Zugang der Einspeisevergütung der Netzanschluss beantragt, erlischt die Einspeisevergütung. Nach Ablauf der Frist muss eine neue Antragstellung erfolgen.

Nach Fertigstellung der Anlage ist die Inbetriebsetzung anzuzeigen.

Bei der Inbetriebsetzung sind grundsätzlich der Elektroinstallateur und ein Beauftragter der Stadtwerke Treuchtlingen KU anwesend. Dabei ist das Inbetriebsetzungsprotokoll, in welchem auch die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen bestätigt wird, zu erstellen.

Bitte denken sie daran, dass Ihre EEG- oder KWK-Anlage bei deren Inbetriebnahme bei der Bundesagentur im Markstammdatenregister registriert müssen. Diese Registrierung ist Vergütungsvoraussetzung und ist gegenüber den Stadtwerken Treuchtlingen KU nachzuweisen. Unter www.marktstammdatenregister.de finden Sie weitere Informationen.

Anlagenbetreiber sind verpflichtet

  • Anlagen < 25 kW (nur Solar) mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung oder die Leistungsgröße der Anlage auf 70 % zu reduzieren
  • Anlagen > 25 kW und < 100 kW mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung
  • Anlagen > 100 kW mit einer technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung und zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung über eine Lastgangmessung

auszustatten.

Anlagen > 100 kW: Erklärung zur Fernsteuerbarkeit nach §10b EEG

Andernfalls hat der Anlagenbetreiber kein Anrecht auf die Auszahlung der im EEG festgelegten Vergütungssätze für eine derartige Anlage.

Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen

  • Micro-PV Anlagen (bis 600 Wp)
    • Bei einer Micro-PV Anlage wird der erzeugte Strom selbst verbraucht. Für eventuell ins Netz eingespeisten Strom wird keine Vergütung gemäß der Fördersätze vergütet.
    • Weitere Meldepflichten ergeben sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV).
    • Vor Inbetriebnahme ist das Formblatt Anmeldung Micro-PV Anlage bei den Stadtwerken Treuchtlingen KU einzureichen
      Ebenfalls wäre ein Zählerwechsel nötig sollte kein digitaler Zweirichtungszähler verbaut sein.

Möchten Sie einen Anlagenbetreiberwechsel für eine bereits bestehende Anlage melden?

Kontaktieren Sie bitte unsere Ansprechpartner für Vergütungsabrechnungen. Die Kontaktdaten finden Sie rechts.

Bei Anlagen mit monatlicher Abrechnung (Inst. Leistung > 100 kWp):
Andreas Bär-Zwanzger

Bei Anlagen mit jährlicher Abrechnung (Inst. Leistung < 100 kWp):
Lisa Lichner

Bitte beachten Sie:
Ein rückwirkender Betreiberwechsel ist grundsätzlich nicht möglich.

Platzhalterbild für Mitarbeiter
Ihr Ansprechpartner
Lukas Herteux
Technische Fragen / Technische Dienste
Ihr Ansprechpartner
Andreas Bär-Zwanzger
(Inst.Leistung > 100 kWp Jahresverbrauch > 100.000 kWh)
Stadtwerke Treuchtlingen Lisa Lichner Abrechnungs-Service
Ihr Ansprechpartner
Lisa Lichner
(Inst.Leistung < 100 kWp Jahresverbrauch < 100.000 kWh)

Kundeninformation zur Soforthilfe Gas

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden.

Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.