Gasbeschaffungsumlage
Presseinformation der Stadtwerke Treuchtlingen zu Umlagen im Gasbereich
Wie den überregionalen Medien schon zu entnehmen war, wird die für den 01. Oktober 2022 vorgesehene sog. Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 ct/kWh (netto) nicht eingeführt. Damit wird diese Umlage unseren Gaskunden selbstverständlich auch nicht in Rechnung gestellt.
Die sog. Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh (netto) wird dagegen ab 01.10.2022 erhoben, ebenso bleibt die bereits länger existierende Bilanzierungsumlage bestehen. Diese Umlage, die im letzten Jahr bei „0“ lag, wird ab dem 01.10.2022 für Haushaltskunden auf 0,57 ct/kWh (netto) steigen. Für Haushaltskunden wird die Mehrbelastung aus diesen beiden Gasumlagen ab 01.10.2022 bei 0,629 ct/kWh (netto) liegen. Bei einem Jahresgasverbrauch von z.B. 20.000 Kilowattstunden betragen die Mehrkosten durch diese beiden Umlagen rd. 125 Euro (netto) im Jahr. Der Mehrwertsteuersatz für Erdgas- und Fernwärmelieferungen wird ab dem 01. Oktober 2022 von 19 % auf 7 % sinken – befristet bis zum 31. März 2024.